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Nationale Gerichtsvollzieherkammer<br />von Belgien Nationale Gerichtsvollzieherkammer
von Belgien
NKGB - CNHB

Willkommen

Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer setzt sich aus sämtlichen Gerichtsvollziehern des Landes zusammen. Die etwa 550 Mitglieder zählende Kammer wurde 1963 geschaffen, um die Arbeitsmethoden, die Tarifgestaltung, die berufsethischen Vorschriften und die Disziplinarverfahren innerhalb des Berufs zu vereinheitlichen.

Die Nationale Kammer zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen Rolle und der sozialen Dimension des Gerichtsvollziehers herzustellen, wobei soweit wie möglich der Schlichtung und der gütlichen Einigung der Vorzug gegeben wird. Die Bedeutung der Information und der ständigen Weiterbildung ihrer Mitglieder stellt ebenfalls eine ihrer Prioritäten dar.

Sie wird vom Festen Rat verwaltet, der gleichsam das „Parlament der Gerichtsvollzieher“ ist, in dem alle Gerichtsbezirke vertreten sind. (Der Feste Rat vertritt die Körperschaft und verteidigt die Interessen der Mitglieder.)

Dieses Organ kann bestimmte Vorrechte der Nationalen Kammer wahrnehmen, das heißt über die Einheitlichkeit der Disziplinarverfahren und der berufsethischen Regeln für ihre Mitglieder, die Ausführung der sie betreffenden Gesetze und Vorschriften, die Verteidigung ihrer Interessen sowie auf ihre Vertretung unter allen Umständen wachen. Außerdem obliegt es diesem Organ, Richtlinien und Empfehlungen für die Gerichtsvollzieher zu verabschieden.

Der Direktionsausschuss setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, die vom Festen Rat gewählt werden. Seine Aufgabe besteht darin, die Nationale Gerichtsvollzieherkammer gegenüber den Behörden zu vertreten, sich um die tägliche Verwaltung der Nationalen Kammer zu kümmern, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften im Interesse der Gerichtsvollzieher vorzuschlagen, die Entscheidungen des Festen Rates umzusetzen und – falls möglich auf dem Wege der Schlichtung – alle beruflichen Streitfälle, die zwischen Gerichtsvollziehern aus unterschiedlichen Gerichtsbezirken entstanden sind, beizulegen.

Obwohl die Nationale Kammer über die Einheitlichkeit der Disziplinarverfahren wacht, hat sie selbst keinerlei disziplinarische Befugnis.

Falls Sie Fragen betreffend das konkrete Eingreifen eines Gerichtsvollziehers haben, können Sie sich jederzeit an die zuständige Bezirkskammer wenden, deren vorsitzender Syndikus Ihrer Anfrage stattgeben kann.

Im Übrigen freuen wir uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen, auf der Sie viele nützliche Informationen über unseren Beruf finden.