Varia
Ladung / Antrag
* Vermerk
* Umfrage NKGB - ICMA 2003-2004
o Synthesebericht
o Diavorstellung
DIE POST STREIKT … Kein Problem, nehmen Sie die Sicherheit eines Gerichtsvollziehers in Anspruch!
Sie möchten eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zustellen. Dann sollten Sie wissen, dass es eine andere Möglichkeit gibt als die eingeschriebene Versendung, um Ihre Kündigung rechtskräftig zuzustellen: die Bekanntgabe mittels Gerichtsvollzieherurkunde.
Prinzipien
Wir erinnern Sie daran, dass Sie – wenn Sie den Arbeitsvertrag Ihres Arbeitnehmers unter Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen möchten – eine Reihe von Formalitäten einhalten müssen. Falls Sie dies nicht tun, ist Ihre Kündigung ungültig.
Im Hinblick auf die einzuhaltenden Formalitäten gibt es eine Reihe von spezifischen Vorschriften bezüglich der Bekanntgabe der Kündigung. Diese Vorschriften sind unterschiedlich, je nachdem, ob die Beendigung vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgeht:
- Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung einreicht, kann die Bekanntgabe mittels Abgabe eines Schriftstücks, mittels eines eingeschriebenen Briefes oder einer Gerichtsvollzieherurkunde erfolgen.
- Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, kann die Bekanntgabe lediglich mittels eines eingeschriebenen Briefes oder einer Gerichtsvollzieherurkunde erfolgen. In diesem Fall ist die Bekanntgabe einer Kündigung durch Abgabe eines Schriftstücks an den Arbeitnehmer ungültig.
Die Bekanntgabe mittels Gerichtsvollzieherurkunde, eine (etwas teurere) Alternative für den eingeschriebenen Brief, bietet eine maximale Sicherheit.
Die Gerichtsvollzieherurkunde gilt als unverzüglich empfangen und die Kündigungsfrist kann am darauffolgenden Tag beginnen (sofern die Vorschriften für den Beginn der Kündigungsfrist für Arbeiter oder Angestellte eingehalten wurden).
Die Bekanntgabe mittels Gerichtsvollzieherurkunde kann demzufolge eine interessante Alternative darstellen, wenn Sie Ihre eingeschriebene Sendung nicht mehr rechtzeitig versenden können (das Einschreiben gilt nämlich erst am dritten Werktag nach dem Versanddatum als empfangen) oder wenn die Post streikt.
Wie stets steht der Qualität des Produktes ein etwas höherer Preis gegenüber. Die Bekanntgabe mittels Gerichtsvollzieherurkunde kostet zwischen € 100 und € 200. Diese Möglichkeit kann jedoch eine große Hilfe sein, wenn Sie möchten, dass die Kündigungsfrist so schnell wie möglich beginnt. Sie kann Ihnen darüber hinaus viel Geld sparen, falls Sie riskieren, dass Sie noch einen zusätzlichen Monatslohn bezahlen müssen.
Nationale Gerichtsvollzieherkammer