Strafsachen - KE
Die Tarife für Gerichtsvollzieherurkunden werden mittels Königlichen Erlasses festgelegt. Sie müssen die festgestellten Tarife anwenden und dürfen keine Änderungen vornehmen. Ein Gerichtsvollzieher muss auf jeder Urkunde die Höhe seiner Gebühren angeben, und die Gesamtkosten detaillieren.
Königlicher Erlass (gesuspendierd) über die allgemeine Ordnung der Gerichtskosten in Strafsachen. Neuer Königlicher Erlass in Vorbereitung.
Klicken Sie hier, um die Tarife in Strafsachen anzusehen. Der Tarif von 2009 bleibt anwendbar in 2010.
Nationale Gerichtsvollzieherkammer