Treuhandkonto
Jeder Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, eines oder mehrere Treuhandkonten zu haben. Dies ist ein spezielles Bankkonto, auf dem zu jedem Zeitpunkt die Beträge aufscheinen müssen, die er Dritten schuldet. Das Gesetz verpflichtet ihn, die Summen, die Dritten zustehen, spätestens INNERHALB EINES MONATS ab dem Eingang der Gelder an den Anspruchsberechtigten zu überweisen. Das Treuhandkonto verhindert, dass der Gerichtsvollzieher diese Gelder vermischt oder versehentlich als eigenes Vermögen betrachtet. Ein zusätzlicher großer Vorteil ist, dass auf diese Art und Weise die Gelder, die sich auf diesem Konto befinden, von niemand anderem als dem rechtmäßigen Gläubiger eingefordert werden können, und dass sie keinen Teil seiner Hinterlassenschaft darstellen.
Nationale Gerichtsvollzieherkammer