Wichtigste Verjährungsfristen
Dauer Einiger Gängiger Verjährungsfristen
| Art der Schuld | Frist | Anmerkungen |
| Mietvertrag Wohnungsmiete | 5 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2277 |
| Anpassung Miete Lebenshaltungskosten | 1 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2273 |
| Klage des Mieters auf Rückerstattung der zu Unrecht bezahlten Summen | 1 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 1728 quater und 2273 – Regress möglich für Summen, die bis zu höchstens fünf Jahren vor der Einleitung der Klage bezahlt wurden. |
| Kredit | ||
| Kapital | 10 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2262 bis |
| Zinsen | 5 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2277 |
| Versicherungen | ||
| Forderung aufgrund eines Versicherungsvertrages | 3 Jahre | Gesetz vom 25. Juni 1992, Art. 34 Die Frist läuft entweder ab dem Datum des Schadenfalls oder ab der Kenntnisnahme davon (max. 5 Jahre) Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, falls die Anzeige zeitgerecht erfolgte, bis zur schriftlichen Antwort des Versicherers |
| Prämien | 3 Jahre | Gesetz vom 25. Juni 1992, Art. 34 |
| Direkte Forderung seitens des Opfers (Haftpflicht) | 5 Jahre | Gesetz vom 25. Juni 1992, Art. 34 selbe Anmerkung (max. 10 J.), Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, wenn der Versicherer über den Wünsch des Opfers, entschädigt zu werden, informiert ist: die Unterbrechung endet mit der schriftlichen Antwort des Versicherers |
| Forderung im Zusammenhang mit der Rücklage bei Lebensversicherung | 30 Jahre | Gesetz vom 25. Juni 1992, Art. 34 |
| Alimente | 5 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2277 |
| Medizinische Pflege | 2 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2277 bis ab dem Ende des Monats, der auf die Pflegeleistung folgt. |
| Preise unterschiedlicher Waren und Dienstleistungen | ||
| Preise von Waren, die von Händlern an Privatpersonen verkauft wurden | 1 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2272, Gesetz vom 1. Mai 1913, Art. 5 ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem der Verkauf stattgefunden hat. |
| Preise von Arbeiten, die von Handwerkern geleistet wurden | 1 Jahre | Gesetz vom 1. Mai 1913, Art. 5 ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Arbeit ausgeführt wurde |
| Wasser-, Gas- und Stromrechnungen | 5 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2277 |
| Justiz | ||
| Rechtsanwälte | 5 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2276 bis ab dem Ende ihres Auftrags |
| Schuldvermittler | 5 Jahre | Gerichtsgesetzbuch 2276 quater |
| Gerichtsvollzieher | 1 Jahre | Zivilgesetzbuch, Art. 2272 für die Klage auf Zahlung ihres Lohns für die Urkunden, die sie zustellen, und für die Aufträge, die sie ausführen. |
| Gerichtsvollzieher | 2 Jahre | Zivilgesetzbuch, Art. 2276 ab der Ausführung ihres Auftrages oder der Zustellung der Urkunden, mit der sie beauftragt waren, sind Gerichtsvollzieher nicht mehr für die Schriftstücke verantwortlich. |
| Vollstreckbarkeit Urteil | 10 Jahre | Zivilgesetzbuch Art. 2262 bis |
Nationale Gerichtsvollzieherkammer